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Das sind Ihre Aufgaben als Veranstalterin/ Veranstalter

Vertragspartner mit der Kulturnacht Ulm/Neu-Ulm GbR sind diejenigen Personen oder Einrichtungen, die die Anmeldung über das bereitgestellte Formular im Internet vorgenommen haben.

Haben Sie einen Beitrag angemeldet, treten Sie als Veranstalterin/ Veranstalter auf und verpflichten Sie sich u.a. folgende Veranstalterpflichten wahrzunehmen:

  • Raumreservierungen und Absprachen mit Vermieterinnen und Vermietern vorzunehmen

  • Ihr Programm selbst zu gestalten und aus eigenen Mitteln zu realisieren (inkl. Gagen, Technik, Material, Gebühren und Abgaben),

  • die Logistik vor Ort zu koordinieren,

  • die Kulturnacht aktiv zu bewerben (mittels Plakaten und Veranstaltungsschild),

  • eine Abendkasse am Eingang während der gesamten Programmzeit zu betreiben, diese mit ausreichend Personal durchgängig zu besetzen und den Einlass zu kontrollieren,

  • der Kulturabteilung der Stadt Ulm mitzuteilen, ob bei Ihrer Veranstaltung GEMA-pflichtige Musik zur Aufführung kommt. Die Anmeldung und Abrechnung bei der GEMA übernimmt die Kulturnacht GbR. Sofern bei Ihrer Veranstaltung Live-Musik gespielt wurde verplichten Sie sich dazu, bei der Abrechnung Ihrer Eintrittsbänder einen ausgefüllten Musikfolgebogen der GEMA abzugeben, auf welchem alle zur Aufführung gekommenen Titel aufgelistet sind. Kommt Musik von Tonträgern zum Einsatz, geben Sie dies bei der Anmeldung an - müssen aber keinen Musikfolgebogen ausfüllen und abgeben.

  • die Künstlersozialabgabe abzuführen,

  • gesetzliche Bestimmungen für Ihren Veranstaltungsort einzuhalten (z.B. Jugendschutz, Ausschankgenehmigungen),

  • Genehmigungen für den Verkauf von Alkohol oder bei Nutzung öffentlicher Flächen einzuholen,

    Planen Sie, öffentliche Plätze zu bespielen, so stimmen Sie die Programmplanung bitte im Vorfeld mit uns ab. Denken Sie in diesem Fall daran, eine Sondernutzungsgenehmigung einzuholen.
    Fragen zur Sondernutzung öffentlicher Flächen und zu gaststättenrechtlichen Konzessionen bei Alkoholverkauf, beantworten Ihnen auch 
       
    - die Abteilung Bürgerdienste der Stadt Ulm, Tel.: 0731 – 161 3212 
    - das Dezernat 1/ Abteilung Sicherheit und Ordnung der Stadt Neu-Ulm, Tel.: 0731 – 7050-7100.

  • die genannten Termine und Fristen einzuhalten,

  • sich selbständig fehlende Informationen bei der Kulturabteilung der Stadt Ulm einzuholen.


Die Kulturabteilung, Geschäftsstelle der Kulturnacht Ulm/Neu-Ulm GbR, hilft bei Fragen gerne weiter und kann bei städtischen Genehmigungen (z. B. Sondernutzungserlaubnissen und Ausschankgenehmigungen) vermitteln.

Übrigens: Unter bestimmten Bedingungen können Jugendliche unter 18 Jahren auch nach 24 Uhr an der Kulturnacht teilnehmen. Bitte beachten Sie die Angaben unter „Kids“. Die vollständigen Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

 
Teilnahme-
bedingungen

(Download PDF)
 
Terms and Conditions
(English version PDF)