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Infos zu den 3G-Regeln

3G steht für geimpft, genesen oder getestet.

Die allermeisten Veranstalterinnen und Veranstalter der Kulturnacht sind zur Überprüfung von Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweise verpflichtet.
Ohne kommt man dort nicht in die Veranstaltung!

Kulturnachtveranstaltungen im Freien können auf Ulmer Seite derzeit auch ungetestet besucht werden. Einige Veranstalter*innen von Open-Air-Programmen haben sich aber trotzdem für die Anwendung der 3G-Regelung entschieden, da ggf. die Einhaltung des Mindestabstands nicht immer 100%ig gewährleistet ist.

Auf Neu-Ulmer Seite werden die 3G-Nachweise bei allen Kulturnachtveranstaltungen, egal ob Innen oder Außen, überprüft.

 
Nachweise

Generell sollte man sich ausweisen können, falls die Richtigkeit der persönlichen Daten überprüft wird.

Achtung: Das Einlassband der Kulturnacht ist kein gültiger 3G-Nachweis.

Geimpfte oder Genesene können einen Impfpass, Attest oder ein digitales Zertifikat vorlegen.

Getestete Personen erhalten ein Dokument mit dem Testergebnis oder können ca. 20-30 Minuten nach Ihrer Testung einen QR-Code mit dem Handy einscannen und erhalten dann einen digitalen Testnachweis. 

  • Der negative Schnelltest sollte nicht älter als 24 Stunden sein.
  • PCR-Tests (Labortests) sollten nicht älter als 48 Stunden sein.

Nähere Infos zum Ablauf von Schnelltests und eine aktuelle Übersicht mit Teststationen finden Sie unter Testangebote.

Für Kurzentschlossene Kulturnachtschwärmer*innen werden die städtischen Schnelltststationen am Theater und hinter dem Ulmer Münster bis 22 Uhr  geöffnet haben.

Ein PCR-Test ist derzeit (noch) nicht zwingend erforderlich, um ungeimpft eine Kulturveranstaltung besuchen zu dürfen!

Kinder und Schüler*innen gelten aufgrund der Schultests generell als getestet.