Die allermeisten Veranstalterinnen und Veranstalter der Kulturnacht sind zur Überprüfung von Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweise verpflichtet.
Ohne kommt man dort nicht in die Veranstaltung!
Kulturnachtveranstaltungen im Freien können auf Ulmer Seite derzeit auch ungetestet besucht werden. Einige Veranstalter*innen von Open-Air-Programmen haben sich aber trotzdem für die Anwendung der 3G-Regelung entschieden, da ggf. die Einhaltung des Mindestabstands nicht immer 100%ig gewährleistet ist.
Auf Neu-Ulmer Seite werden die 3G-Nachweise bei allen Kulturnachtveranstaltungen, egal ob Innen oder Außen, überprüft.
Nachweise
Generell sollte man sich ausweisen können, falls die Richtigkeit der persönlichen Daten überprüft wird.
Achtung: Das Einlassband der Kulturnacht ist kein gültiger 3G-Nachweis.
Geimpfte oder Genesene können einen Impfpass, Attest oder ein digitales Zertifikat vorlegen.
Getestete Personen erhalten ein Dokument mit dem Testergebnis oder können ca. 20-30 Minuten nach Ihrer Testung einen QR-Code mit dem Handy einscannen und erhalten dann einen digitalen Testnachweis.
Nähere Infos zum Ablauf von Schnelltests und eine aktuelle Übersicht mit Teststationen finden Sie unter Testangebote.
Für Kurzentschlossene Kulturnachtschwärmer*innen werden die städtischen Schnelltststationen am Theater und hinter dem Ulmer Münster bis 22 Uhr geöffnet haben.
Ein PCR-Test ist derzeit (noch) nicht zwingend erforderlich, um ungeimpft eine Kulturveranstaltung besuchen zu dürfen!
Kinder und Schüler*innen gelten aufgrund der Schultests generell als getestet.